Verbrauchssteuergesetz

Hier finden Sie nützliche Tipps zum Thema Steuern.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Kaffee

Formular 1840
Sie können das Formular hier als PDF herunterladen oder es beim Bundesfinanzamt online ausfüllen

Betriebserklärung für ein Steuerlager

Formular 1841
Sie können das Formular hier als PDF herunterladen oder es beim Bundesfinanzamt online ausfüllen

Steuerlager Inhaber Zoll Online

Auf der Seite www.zoll.de finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Steuerlager.

KaffeeStV - Kaffeesteuerverordnung

Das Kaffeesteuergesetz regelt die Erhebung der Kaffeesteuer. Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer auf Bundesebene. Besteuert werden Röst- und Rohkaffee sowie importierte kaffeehaltige Waren aus Drittländern. Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Bei Mischungen dieser beiden Sorten ergeben sich die Steuern auf die jeweiligen Anteile der Sorten.

Für weitere Informationen besuchen Sie www.datenbank.nwb.de